Teilungsvermessung
Soll ein Grundstück geteilt und anschließend verkauft oder übertragen werden, ist eine Teilungsvermessung erforderlich. Als Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure begleiten wir Sie von der Beratung über die Festlegung der neuen Grundstücksgrenzen bis zur Fortführung des Liegenschaftskatasters.

Vor einer Grundstücksteilung beraten wir Sie bei der Festlegung der neuen Grundstücksgrenzen und berücksichtigen dabei Vorgaben des Bau- und Planungsrechts. Insbesondere bei der Bildung neuer Baugrundstücke prüfen wir, ob Grundstückszuschnitt, Grenzverlauf und baurechtliche Anforderungen sinnvoll aufeinander abgestimmt sind und weisen ggf. aufbaurechtliche Prüfungen hin. Auch mögliche Baulasten oder weitere öffentlich-rechtliche Vorgaben beziehen wir in unsere Beratung mit ein.
Nach der Festlegung der neuen Grenzen führen wir die hoheitliche Teilungsvermessung durch und kennzeichnen die neuen Grenzpunktedauerhaft mit Grenzsteinen. Anschließend werden die Veränderungen in das amtliche Liegenschaftskataster übernommen. Auf dieser Grundlage kann der Notar die Umschreibung der neu gebildeten Grundstücke im Grundbuch veranlassen.





