Grenzherstellung
Eine Grenzvermessung schafft Klarheit über den verbindlichen Verlauf von Grundstücksgrenzen und ist insbesondere dann erforderlich, wenn ein Bauvorhaben auf oder in unmittelbarer Nähe einer Grundstücksgrenze geplant ist.
Als öffentlich bestellte Vermessungsingenieure führen wir hoheitliche Grenzvermessungen durch. Wir untersuchen den Grenzverlauf vor Ort und gleichen ihn mit den maßgeblichen Unterlagen des amtlichen Liegenschaftskatasters ab.

Grenzherstellung
Wenn bei einem Bauvorhaben Grenzabstände einzuhalten sind oder der genaue Verlauf einer Grundstücksgrenze festgestellt werden soll, übertragen wir die amtlich nachgewiesenen Grenzpunkte auf Grundlage des Liegenschaftskatasters in die Örtlichkeit.
Eine amtliche Grenzherstellung schafft Rechtssicherheit für Bauherren, Grundstückseigentümer und Nachbarn. Sie bildet eine verlässliche Grundlage für Bauvorhaben und hilft, spätere Unstimmigkeiten über den Grenzverlauf zu vermeiden.
Im Rahmen des Verfahrens werden die betroffenen Grundstückseigentümer beteiligt und über das Ergebnis informiert. Dadurch entsteht Transparenz und Klarheit für alle Beteiligten.
Grenzanzeige
Ist der Grenzverlauf unstrittig, kann alternativ eine Grenzanzeige durchgeführt werden. Dabei wird der Grenzverlauf vor Ortbeispielsweise durch Holzpflöcke gekennzeichnet.
Im Gegensatz zur Grenzherstellung besitzt die Grenzanzeigekeinen hoheitlichen beziehungsweise amtlichen Charakter und eignet sichinsbesondere zur Orientierung über den Grenzverlauf.





