Gebäudeeinmessung
Neu errichtete oder in ihrem Grundriss veränderte Gebäude müssen nach dem Hamburgischen Vermessungsgesetz in das amtliche Liegenschaftskataster übernommen werden. Als Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure führen wir die dafür erforderliche Gebäudeeinmessung durch und sorgen für die Fortführung des Liegenschaftskatasters.

Nach Fertigstellung eines Neubaus oder einer wesentlichen Grundrissänderung erfassen wir die Gebäudegeometrie präzise vor Ort und übernehmen die vermessungstechnischen Daten in das amtliche Liegenschaftskataster. Eine zeitnahe Gebäudeeinmessung stellt sicher, dass die amtlichen Unterlagen aktuell bleiben und das Gebäude im Liegenschaftskataster korrekt nachgewiesen wird.
Das Hamburgische Vermessungsgesetz verpflichtet Grundstückseigentümer, neue oder veränderte Gebäude einmessen zu lassen. Die Einhaltung dieser Gebäudeeinmesspflicht wird durch den Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung (LGV) überwacht.
Um Grundstückseigentümer zu entlasten, begleiten wir den gesamten Einmessungsprozess und übernehmen die fachgerechte Durchführung der Gebäudeeinmessung einschließlich der erforderlichen Unterlagen für die Fortführung des Liegenschaftskatasters.




