Gebäudeeinmessung

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Gebäude sind nach dem Hamburgischen Vermessungsgesetz Liegenschaften und müssen im Liegenschaftskataster nachgewiesen werden.

Unser Service

Um die amtlichen Unterlagen so aktuell wie möglich zu halten, sollte die Einmessung möglichst schnell nach dem Bau Ihrers Projektes durchgeführt werden.

Aus diesem Grund verpflichtet das Hamburgische Vermessungsgesetz Grundeigentümer dazu, alle in ihrem Grundriss veränderten oder gänzlich neuen Gebäude einmessen zu lassen.

Der Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung (LGV) überwacht die Gebäudeeinmesspflicht und informiert betroffene Grundeigentümer.

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