Gebäudeeinmessung
Kategorie
This is some text inside of a div block.
Location
This is some text inside of a div block.
Jahr
This is some text inside of a div block.
Gebäude sind nach dem Hamburgischen Vermessungsgesetz Liegenschaften und müssen im Liegenschaftskataster nachgewiesen werden.
Unser Service
Um die amtlichen Unterlagen so aktuell wie möglich zu halten, sollte die Einmessung möglichst schnell nach dem Bau Ihrers Projektes durchgeführt werden.
Aus diesem Grund verpflichtet das Hamburgische Vermessungsgesetz Grundeigentümer dazu, alle in ihrem Grundriss veränderten oder gänzlich neuen Gebäude einmessen zu lassen.
Der Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung (LGV) überwacht die Gebäudeeinmesspflicht und informiert betroffene Grundeigentümer.
Mehr entdecken
Erkunden Sie weitere Leistungen aus dem Bereich
Katastervermessung
Mehr entdecken
Projekte im bereich
Gebäudeeinmessung
No items found.