Mietflächenermittlung

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Beim Kauf, der Vermietung oder derVerwaltung von Wohn- und Gewerbeflächen spielt die korrekte Flächenermittlungeine entscheidende Rolle.
Unterschiedliche Berechnungsmethoden und Normen führen dabei häufig zu Abweichungen und Unklarheiten.

Hanack und Partner unterstützt Eigentümer, Verwalter, Unternehmen und Planer mit präzisen Flächenermittlungen auf Grundlage anerkannter Richtlinien und Normen.

Tablet und Disto
Unser Service

Zur Ermittlung von Wohnflächen wird in der Regel die „Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche(Wohnflächenverordnung – WoFlV)“ vom 25.11.2003 angewendet.
Sie ersetzt die zuvor gültige Zweite Berechnungsverordnung (II. BV) für den staatlich geförderten Wohnungsbau. Durch Urteile des Bundesgerichtshofs vom 24.03.2004 und 23.05.2007 wurde zudem klargestellt, dass die Wohnflächenverordnung auch für frei finanzierten Wohnraum maßgeblich ist. Die Wohnflächenverordnung definiert eindeutig, welche Flächenarten auf die Wohnfläche angerechnet werden dürfen und in welchem Umfang dies erfolgt.

Im gewerblichen Bereich haben sich die Richtlinien der Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung e.V.(gif) etabliert. Aktuell ist es die "Richtlinie zur Berechnung der Mietflächen für Gebäude (MF-GIF) [Stand 22.02.203]. Die Vorläufer "Richtlinie zur Berechnung der Mietfläche für gewerblichen Raum MFG[2017], MF/G [2012] und MF-G [2004] finden auch heute noch Anwendung.

Die MF-GIF regelt praxisnah, welcheFlächen der Mietfläche zugeordnet werden und welche Bereiche nicht alsMietfläche gelten. Darüber hinaus definiert sie eindeutig die maßgeblichenMesspunkte für die Flächenermittlung.

DIN 277

Die DIN 277 definiert unterschiedliche Grundflächenarten und Nutzungsbereiche von Gebäuden. Sie dient unter anderem als Grundlage für die Berechnung und Einordnung vonFlächen im Planungs- und Immobilienbereich.

Wir sind anerkannte Sachverständige

Als öffentlich bestellte Vermessungsingenieure erfüllen Hanack und Partner hohe Anforderungen an Messgenauigkeit, Nachvollziehbarkeit und Zuverlässigkeit der Ergebnisse.

Durch unsere Fördermitgliedschaft in der Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung e.V. (gif) stehen wir im fachlichen Austausch zur Mietflächenermittlung und bilden uns kontinuierlich zu aktuellen Richtlinien und Fragestellungen fort.

Die Flächenermittlung erfolgt auf Grundlage eines zentimetergenauen digitalen Aufmaßes, das in der Regel mit einem Tachymeter durchgeführt wird. Als Ergebnis erhalten Sie maßstäbliche CAD-Zeichnungen, nachvollziehbare Flächenberechnungen sowie tabellarische Flächenbilanzen. Unterschiedliche Flächenarten werden dabei übersichtlich und farblich differenziert dargestellt.

Die Hamburger Gerichte bestellen regelmäßig dieGeschäftsführer von Hanack und Partner für die Erstellung von Gerichtsgutachtenbeauftragt. Als anerkannte Sachverständige unterstützen sieGerichte mit fachlich fundierten Gutachten bei der Bewertung komplexerFragestellungen.

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