Alles eine Frage des VertragesSie nutzen Wohn-, Büro- oder Gewerbefläche, die Ihnen nicht gehört, dann verlangt der Eigentümer Miete dafür. Die Faktoren für die Mietpreisbestimmung sind der Quadratmeterpreis und die Flächengröße. Der Quadratmeterpreis orientiert sich in der Regel am Mietpreisindex und ist abhängig von Angebot und Nachfrage.Bei der Bestimmung der Mietflächengröße kommt es oft zu Differenzen zwischen den Mietvertragsparteien. Zum einen geht aus den Verträgen häufig nicht eindeutig hervor nach welcher Richtlinie die Fläche zu bestimmen ist. Außerdem ist gerade bei geometrisch unregelmäßig zugeschnittenen Objekten das Aufmass fehleranfällig, was zum vermeidbaren Streit führen kann. Sie wollen einen neuen Mietvertrag schließen oder zweifeln die Flächengröße in Ihrem bestehenden Mietvertrag an. Dann sind wir genau der richtige Ansprechpartner bei der Aufmessung und Berechnung der Mietfläche. Auf die Norm kommt es anFür die Mietflächenermittlung gibt es rechtlich anerkannte Normen:Zur Ermittlung der Mietfläche von privaten Wohnflächen wird üblicherweise die Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche vom 25.11.2003 angewendet. Diese Verordnung ersetzt die bis dahin gültige Zweite Berechnungsverordnung (II. BV) für staatlich geförderten Wohnungsbau. Mit BGH-Urteil vom 24.03.2004/23.05.2007 wird klargestellt, daß die Wohnflächenverordnung auch für freien Wohnraum maßgebend ist. In der Wohnflächenverordnung gibt es klare Festlegungen zur Anrechenbarkeit der unterschiedlichen Bauteile. Im gewerblichen Bereich hat sich die "Richtlinie zur Berechnung der Mietfläche für gewerblichen Raum (MF-G)" durchgesetzt. Sie wurde von der Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung e.V. (gif) erarbeitet. Diese Richtlinie vom 01.11.2004 regelt praxisnah welche Flächenarten der Mietfläche zugeordnet werden und welche Flächen nicht als Mietfläche zu betrachten sind. Außerdem gibt es eindeutige Bestimmungen, welche Messpunkte maßgeblich für die Flächenermittlung sind.
Die DIN 277 liefert Definitionen für die unterschiedlichen Grundflächenarten (z.B. Netto-Grundfläche) und seine Berechnung. Außerdem werden die unterschiedlichen Nutzungsarten der Räume festgelegt (z.B. Wohnen und Aufenthalt). Bei der Vermietung von Büro- und Handelsflächen ist die Anwendung der DIN 277 stark zurückgegangen, sie ist aber die Grundlage für die MF-G. Wir sind anerkannte SachverständigeIn unserer Funktion als Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure sind wir es gewohnt, hohe Anforderungen in Bezug auf Messgenauigkeit und Zuverlässigkeit der Messergebnisse zu erfüllen.Als förderndes Mitglied der Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung e.V. (gif) tauschen wir uns mit anderen Mitgliedern zum Thema Mietflächenermittlung aus. Dabei bilden wir uns ständig fort, insbesondere hinsichtlich der Fragestellung zur Anrechenbarkeit der Flächen. Unsere Mietflächenermittlung beruht auf einem zentimetergenauen Aufmass, das in der Regel mit einem Tachymeter in digitaler Form vorgenommen wird. Als Ergebnis erhalten Sie maßstäbliche CAD-Zeichnungen mit einwandfreier, computergestützter Flächenberechnung. Die unterschiedlichen Flächenarten werden farblich differenziert dargestellt und der Maßstab kann vom Kunden frei gewählt werden. |
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