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Katastervermessung GrenzfeststellungenMüssen Sie beim Bauen Grenzabstände einhalten oder wissen nicht zweifelsfrei auf welcher Seite die Hecke steht. Dann übertragen wir auf Grundlage des amtlichen Katasternachweises die verbindlichen Grenzpunkte in die Örtlichkeit. Damit können Sie sorgenfrei Ihr Bauvorhaben an die richtige Stelle setzen und vermeiden Ärger mit der Baubehörde bzw. dem Nachbarn.TeilungsvermessungenSie wollen einen Notarvertrag machen und einen Grundstücksteil kaufen bzw. verkaufen. Dann beraten wir Sie gerne hinsichtlich der neu zu bildenden Grundstücksgrenze. Wenn Sie ein Baugrundstück erwerben, sollten insbesondere die Vorschriften des Baurechts beim Grundstückszuschnitt berücksichtigt werden. Gegebenenfalls können Baulasten die Bebaubarkeit möglich machen. Hier können wir behilflich sein. Sind die neuen Grenzen festgelegt, machen wir diese durch Grenzsteine sichtbar und sorgen für die Fortführung des Liegenschaftskatasters. Danach kann der Notar die Umschreibung im Grundbuch veranlassen. |
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